Brandschutz im Baurecht

Brandschutz im Baurecht
Brandschutz im Baurecht

Auf einen Blick

Brandschutz in der Entwässerungstechnik

Im vorbeugenden Brandschutz werden Boden- und Dachabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen, damit sich im Brandfall das Feuer nicht über die Entwässerungsleitungen ausbreiten kann.

Mindestanforderungen an den Brandschutz

Die Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Leitungsanlagen werden in den baurechtlichen Verordnungen, den Technischen Baubestimmungen und den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer dokumentiert.

Vorbeugender Brandschutz

Wird u.a. durch die MBO, LBOs, die DIN EN 12056, die DIN 4102 und die LAR geregelt.

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß Landesbauordnung vorgegebenen Schutzziele erreicht werden können.

Kennzeichnungs- und Hinweispflicht

Hersteller von Rohrabschottungen sowie die Unternehmen, die die Rohrabschottungen ausführen, sind verpflichtet, nachzuweisen, dass die Rohrabschottungen den An- / Verwendbarkeitsnachweisen entsprechen bzw. zu dokumentieren, unter welchen Bedingungen die ausgeführte Rohrabschottung funktioniert.

Brandschutz in der Entwässerungstechnik

Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.

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Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Leitungsanlagen

Die Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Leitungsanlagen werden in den baurechtlichen Verordnungen, den Technischen Baubestimmungen und den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer dokumentiert.

Stand der von der ARGEBAU veröffentlichten Musterwelt als Grundlage für die baurechtlichen Einführungen in den Bundesländern:

  • MBO: Musterbauordnung 2002, zuletzt geändert 2022 durch den Beschluss der Bauministerkonferenz
  • MLAR/LAR: Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 2020 (LAR = veröffentlichte Fassung in den Bundesländern)
  • MVV TB: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2023
Hinweis

Da die Mustervorgaben regelmäßig überarbeitet werden, ist immer die aktuelle Fassung anzuwenden.

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz beim Einbau von Bodenabläufen in Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer

Entsprechend den baurechtlichen Anforderungen der Musterbauordnung MBO, §14 "Brandschutz" und den entsprechenden Festlegungen der "Brandschutzparagrafen" in den baurechtlich eingeführten Landesbauordnungen sind Bodenabläufe als Bestandteil der Abflussleitungen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und beim Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Wichtiger Hinweis: MBO § 14 - Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Normenanforderungen und Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz

DIN EN 12056
DIN 4102
Landesbauordnungen
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)

Anforderungen der MLAR 2020

Kennzeichnungs- und Hinweispflicht

Normen und Richtlinien im Überblick

MBO
LBO
MLAR/LAR
MVV TB
DIN 1986-100
DIN EN 12056
DIN 4102
DIN EN 13501
VOB
Musterbauordnung

Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).

Landesbauordnung

Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer regeln die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Alle Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung.

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, herausgegeben von der ARGEBAU, veröffentlicht über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß MBO vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. Die LAR ist die im jeweiligen Bundesland baurechtlich bekannt gemachte Fassung. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschließlich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und / oder Deckendurchführungen in Verbindung mit nationalen An-/Verwendbarkeitsnachweisen (abZ/abP/aBG) in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen.

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Die MVV TB stellt eine wichtige Ergänzung zu den Landesbauordnungen (LBO) dar. Die Landesbauordnungen regeln Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken sowie die Verwendung von Bauprodukten. Dazu formulieren sie allgemeine Anforderungen, die durch die MVV TB konkretisiert und durch die Bezugnahme auf einschlägige technische Regeln verdeutlicht werden.

Boden-, Decken- und Dachabläufe sind jeweils die Anfangspunkte einer Entwässerungsanlage und gelten nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 als deren Bestandteil. Deshalb müssen auch diese Bauteile die Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie erfüllen.

Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.

Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.

Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss erarbeitet und regelt die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Sie besteht aus drei Teilen:

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Glossar

Brandschutz
Feuerwiderstandsklasse

Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:

  • Abwehrender Brandschutz
    Konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen, dass das Feuer möglichst schnell gelöscht werden kann und die die Rettung von Menschen oder Tieren unterstützen.

  • Anlagentechnischer Brandschutz
    Alle technischen Anlagen, die bei der Brandvermeidung, Branderkennung und Brandbekämpfung helfen. Typische Beispiele sind Rauchmelder, selbsttätige Löschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

  • Baulicher Brandschutz
    Bezieht sich darauf, welche Baustoffe und Bauteile verwendet werden dürfen und wie die Fluchtwege sowie Löschanlagen geplant werden müssen.

  • Organisatorischer Brandschutz
    Brandschutzbeauftragte oder Schulungen zum Thema Brandschutz gehören zum Bereich des organisatorischen Brandschutzes.

  • Vorbeugender Brandschutz
    Alle konkreten Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände zu verhindern bzw. die Verbreitung des Feuers zu stoppen.

Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.

Stand: Mai 2024

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